Osteopathie


Osteopathie

Das wichtigste Instrument eines Osteopathen sind seine Hände. Damit erspürt er die Beweglichkeit verschiedenster Strukturen im Körper - der Wirbel, der Gelenke, der inneren Organe, des Schädels, der Faszien, aber auch aller anderen Gewebe. Findet der Osteopath solche Einschränkungen, wird er diese gezielt und sanft mit geeigneten Techniken korrigieren.

Die meisten Krankheitsbilder sind Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels verschiedener Systeme des Körpers.

Eine Bewegungseinschränkung im osteopathischen Sinne führt dazu, dass die betroffenen Körperbereiche und Systeme ihre Aufgabe nur noch begrenzt und im Laufe der Zeit zunehmend schlechter erfüllen können - Funktionseinschränkungen und Beschwerden entstehen.

Verhilft man diesen Körperbereichen wieder zu ihrer ursprünglichen Beweglichkeit und Elastizität - und damit auch wieder zu ihrer ursprünglichen Vitalität zurück - so können die dadurch verursachten Beschwerden wieder verschwinden.


Osteopathie für Säuglinge:

Säuglingen mit Geburtsstress nach Kaiserschnitt, Saugglocke, zu langer oder zu schneller Geburt kann osteopathisch gut geholfen werden. Hier kommt es durch den Stress häufig zu Unruhe, Schädel- und Haltungsasymmetrien, Schreckhaftigkeit und Störungen der Verdauung.
Mit sehr sanften Griffen entlaste ich bei der Behandlung die verschiedenen Körperstrukturen, führe zu Entspannung und bringe den Körper wieder ins Gleichgewicht.


Abrechnung:

Gesetzlich Versicherte: Inzwischen beteiligen sich viele gesetzliche Krankenkassen an einer osteopathischen Behandlung. Durch meine Zertifizierung und Mitgliedschaft im VFO (Verband freier Osteopathen) erfülle ich die Anforderungen einer Kostenerstattung seitens der Krankenkasse. Bitte erfragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse den Erstattungsumfang und welche Unterlagen (Privatrezept, formlose ärztliche Bescheinigung) Sie dafür benötigen.

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Vertragsleistung können Sie mit einer anteiligen oder kompletten Kostenübernahme rechnen.

Privatversicherte: Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.






Physiotherapie
Share by: